Bern – Am 24. November stimmen die Schweizer Bürger über die Reform zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen ab. Sie sieht vor, dass alle Gesundheitsleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einheitlich finanziert werden, unabhängig davon, ob sie ambulant, stationär oder in Pflegeheimen erbracht werden. Das Parlament hat diese Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) am 22. Dezember 2023 verabschiedet. Gegen den Entscheid wurde das Referendum ergriffen. Bundesrat, Parlament und Kantone unterstützen die Reform, da sie Fehlanreize korrigiert und ambulante Behandlungen fördert, was zu einer Kosten- und Prämiensenkung beitragen soll.
Aktuell finanziert die OKP ambulante Behandlungen allein, während stationäre Behandlungen mindestens zu 55 Prozent von den Kantonen getragen werden. Dieses System fördert Hospitalisierungen, auch wenn ambulante Behandlungen oft günstiger und sinnvoller sind. Die Reform sieht vor, dass ab 2028 ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert werden: Kantone übernehmen mindestens 26,9 Prozent und Krankenversicherer höchstens 73,1 Prozent der Kosten.
Auch die Pflegeleistungen im Heim und zu Hause werden ab 2032 nach diesem Schlüssel finanziert. Die Krankenversicherer, Kantone und Leistungserbringer erarbeiten eine einheitliche Tarifstruktur für die Schweiz, was zu besserer Planbarkeit für Pflegeeinrichtungen führen soll. Bundesrat und Parlament betonen, dass die Reform ambulante Behandlungen fördert und Fehlanreize abbaut, was letztlich die Prämienzahlenden entlasten soll.
Ein Referendumskomitee kritisiert, dass die Reform den Krankenversicherern zu viel Macht gebe und zu höheren Prämien führe. Es befürchtet eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich und eine zunehmende Zweiklassenmedizin. Die Befürworter hingegen sehen Einsparpotenzial, da die Reform die Versorgung besser koordiniert und unnötige Hospitalisierungen vermeiden könnte. Die Kantone sollen durch die einheitliche Finanzierung künftig wieder mehr Kosten übernehmen, was die Prämienzahlenden entlasten soll.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit
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