SOLOTHURN – Kantone sollen finanzielle Verantwortung für Folgekosten ihrer Entscheide tragen.
Die Nachfolgelösung für den Ärztestopp muss so ausgestaltet sein, dass sie nachhaltig wirksam ist. Dieser Anspruch kann nur eingelöst werden, wenn die Kantone für ihre Entscheide auch eine finanzielle Mitverantwortung tragen.
santésuisse weist schon seit Jahren darauf hin, dass Zulassungsstopps weitgehend unwirksam sind. Umso mehr gilt es bei der Ausarbeitung einer dauerhaften Zulassungssteuerung, wenigstens die Finanzierungsströme nachhaltiger zu regeln. Die Kantone sollen eine finanzielle Verantwortung für die Folgekosten ihrer Entscheide, unter anderem aus dem seit Langem anhaltenden Trend zur Ambulantisierung, übernehmen müssen. Es ist deshalb folgerichtig, dass der Nationalrat die Inkraftsetzung der Vorlage zur Zulassungssteuerung mit der Inkraftsetzung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) verbunden hat. Richtig ist auch die Streichung von Kann-Formulierungen aus der bundesrätlichen Vorlage. Wenn die Kantone die Verantwortung für die Zulassungssteuerung wollen, und sie fordern dies dezidiert, müssen sie auch die konsequente Umsetzung sicherstellen.
Halten sich die Kantone nicht an die vorgegebenen Obergrenzen bei der Ärztedichte oder sind diese nicht im Sinne des Gesetzgebers definiert, sollen die Krankenversicherer vor Gericht beschwerdeberechtigt sein. Eine Folge daraus ist, dass die Kantone auch einer gewissen Kontrolle unterstehen sollen und die Krankenversicherer und ihre Verbände ein Beschwerderecht erhalten sollen. Weiter sollen die Kantone die Zulassungssteuerung optional auch mit einer Lockerung des Vertragszwangs durchführen können, wenn Überversorgung herrscht. Wie auch der Bundesrat regelmässig betont, sind rund 20 Prozent der medizinischen Leistungen überflüssig, das heisst, mit finanziellen und anderen Belastungen verbunden, ohne dass sie einen Mehrwert für die Patienten haben.
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