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Spitalfusion in Basel genehmigt

Dem Zusammenschluss teht kartellrechtlich nichts mehr im Weg. © DOC RABE Media – stock.adobe.com

Mi. 29 November 2017

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BASEL – Die Wettbewerbskommission (WEKO) genehmigt den geplanten Zusammenschluss zwischen dem Universitätsspital Basel und dem Kantonsspital Baselland zu einer gemeinsamen Spitalgruppe. Auch wenn die Spitalgruppe eine starke Marktposition einnehmen wird, ist die Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs durch das Vorhaben nicht gegeben.

Die WEKO hat das Zusammenschlussvorhaben zwischen dem Universitätsspital Basel und dem Kantonsspital Baselland einer vertieften Prüfung unterzogen. Die beiden öffentlichen Spitäler gehören jeweils den Kantonen Basel-Stadt resp. Basel-Landschaft und sollen in eine gemeinsame Spitalgruppe eingebracht werden.

Die WEKO kommt zwar zum Schluss, dass im Bereich der akutstationären Spitaldienstleistungen im Grund- und Zusatzversicherungsbereich die Spitalgruppe im Raum Basel eine starke Marktposition einnehmen wird. Die Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs in diesem Bereich ist durch den Zusammenschluss jedoch nicht gegeben. Somit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Intervention der WEKO nicht erfüllt. Dem Zusammenschlussvorhaben in der gemeldeten Form stehen aus kartellrechtlicher Sicht keine Hindernisse mehr im Weg.

Quelle: WEKO

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