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Zulassungsbeschränkungen für das Zahnmedizinstudium

Die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Tessin sowie die ETH Zürich beabsichtigen ebenfalls, für das Studienjahr 2022/23 die Zulassung zum Medizinstudium zu beschränken. © Photographee.eu - Shutterstock.com
Kanton Zürich

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Mi. 6 Juli 2022

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ZÜRICH – Der Regierungsrat hat beschlossen, an der Universität Zürich auch für das Studienjahr 2022/23 eine Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium anzuordnen. Grund dafür ist die schweizweit hohe Zahl an Anmeldungen.

Der Regierungsrat hat für das erste Studienjahr 2022/23 die Zahl der verfügbaren Studienplätze der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 422 (wovon 372 für die Humanmedizin einschliesslich Schwerpunkt Chiropraktik und 50 für die Zahnmedizin) und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 90 festgelegt. Für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er eine Aufnahmekapazität in der Humanmedizin (einschliesslich Chiropraktische Medizin) von 380 Plätzen, in der Zahnmedizin von 44 Plätzen und in der Veterinärmedizin von 70 Plätzen beschlossen. Grund für die Zulassungsbeschränkung ist die hohe Zahl der bereits eingegangenen Anmeldungen. Von den 380 Masterstudierenden der Humanmedizin werden je 40 Studierende einen gemeinsamen Masterstudiengang mit den Universitäten St. Gallen und Luzern absolvieren.

Die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Tessin sowie die ETH Zürich beabsichtigen ebenfalls, für das Studienjahr 2022/23 die Zulassung zum Medizinstudium zu beschränken. Die Durchführung des unter den Hochschulträgern koordinierten Eignungstests ist am 8. Juli 2022 vorgesehen.

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