ZÜRICH – Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier (EPD) mit verschiedenen Massnahmen weiterentwickeln. Unter anderem soll das EPD künftig als Instrument der obligatorischen Krankenversicherung gelten, womit dem Bund neu eine weitreichende Regelungskompetenz zukommt. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Für eine erfolgreiche Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers fehlt es an einer klaren Aufgaben- und Kompetenzaufteilung sowie an einer nachhaltigen Finanzierung. Dies hat der Bundesrat in einem Bericht im August 2021 festgehalten (Postulat Wehrli 18.4328). Gleichzeitig hat er das EDI beauftragt, das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen. Basierend auf den Ergebnissen hat der Bundesrat nun entschieden, eine umfassende Revision des EPDG anzustossen. Für die Revision hat er folgende Eckwerte beschlossen:
- Das EPD soll künftig als Instrument der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gelten und dazu beitragen, die Ziele der OKP bezüglich einer höheren Behandlungsqualität und einer besseren Kosteneffizienz zu erreichen. Es stützt sich dafür neu zusätzlich auf Artikel 117 der Bundesverfassung, womit dem Bund eine weitreichende Regelungskompetenz zukommt. Die Versicherer sollen keinen Zugriff auf das EPD erhalten.
- Die Aufgaben und Kompetenzen und damit auch die Sicherstellung der Finanzierung des EPD durch Bund und Kantone werden klar geregelt. So sollen die Kantone die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb der Stammgemeinschaften übernehmen. Der Bund übernimmt die Kosten für die Weiterentwicklung, wie z.B. die Einführung der eMedikation.
- In der Frage der Freiwilligkeit der Patientinnen und Patienten sollen zwei Varianten vernehmlasst werden: Die Beibehaltung der Freiwilligkeit sowie die Einführung eines Opt-Out-Modells, wobei letzteres vom Bundesrat bevorzugt wird.
- Alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen sollen verpflichtet werden, ein EPD zu führen, in Umsetzung der Motion SGK-N 19.3955 «Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen». Neu zugelassene ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte sind hierzu bereits seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet.
- Forschende sollen Zugriff auf Daten das EPD haben, falls die Patientinnen und Patienten dazu einwilligen.
- Eine zentrale Ablage für dynamische Daten soll deren Bearbeitung vereinfachen.
- Die Nutzung der technischen Infrastruktur des EPD soll für Zusatzdienste, wie beispielsweise die Überweisung von Patientinnen und Patienten an andere Gesundheitsfachpersonen, ermöglicht werden.
- Es soll geklärt werden, wie eine künftige staatliche E-ID für den Zugang zum EPD genutzt werden kann.
Zudem soll das EDI dem Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage für eine Übergangsfinanzierung des EPD unterbreiten. Mit der Gewährung von Finanzhilfen soll sichergestellt werden, dass die Finanzierung des EPD bis zur Revision des EPDG sichergestellt ist. Die Kantone müssen sich an den Finanzhilfen beteiligen, der Verteilschlüssel zwischen Bund und Kantonen ist noch zu definieren.
Schlagwörter:
BERN – Das elektronische Patientendossier (EPD) soll in zwei Schritten weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Der Bundesrat hat an ...
BASEL – Mit dem elektronischen Patientendossier EPD macht das Schweizer Gesundheitswesen einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Für die ...
LIEBEFELD – Das elektronische Patientendossier soll möglichst rasch eingeführt werden. Dies hat der Dialog Nationale Gesundheitspolitik am ...
BASEL – Nur Ärztinnen und Ärzte, die sich am System der elektronischen Patientendossiers beteiligen, sollen neu zulasten der Grundversicherung abrechnen...
BERN – Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier (EPD) weiterentwickeln und dessen Verbreitung vorantreiben. Das erfordert eine umfassende ...
Schweiz – Nur gerade 38’000 elektronische Patientendossiers (EPD) sind bisher eröffnet worden. Damit es mehr werden, müssen Anreize geschaffen werden....
Bern – Das elektronische Patientendossier (EPD) soll weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Das erfordert eine umfassende ...
Bern – Der Bundesrat hat am 6. Juni 2025 die Berichterstattung des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic für das Jahr 2024 gutgeheissen und den ...
Bern – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 beschlossen, internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz die Einfuhr nicht ...
Bern – Am 20. Juni hat der Bundesrat entschieden, die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) anzunehmen. Diese fördern die ...
Bern – Die Schweiz soll die Konvention des Europarats zu künstlicher Intelligenz (KI) ratifizieren und die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer ...
Live-Webinar
Mi. 17. September 2025
12:30 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Mi. 17. September 2025
13:30 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Mi. 17. September 2025
15:00 Uhr (CET) Zurich
Prof. Dr. Ulrich P. Saxer
Live-Webinar
Mi. 17. September 2025
16:00 Uhr (CET) Zurich
Dr. Jana Huttenlau med. dent.
Live-Webinar
Do. 18. September 2025
19:00 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Do. 18. September 2025
20:00 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Fr. 19. September 2025
14:00 Uhr (CET) Zurich
To post a reply please login or register