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Der Praxisinhaber trägt die Verantwortung

Dr. sc. nat. Matthias Mütsch ist Forschungsleiter bei der Curaden Group.
Johannes Eschmann, DT Switzerland

Johannes Eschmann, DT Switzerland

Mi. 29 Juni 2011

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DIETIKON - Erfreulich hoch ist das Interesse an den Auswirkungen der revidierten MepV auf die Zahnarztpraxen. Allein über 150 Teilnehmer besuchten bis heute die vier Fachvorträge der Curaden Academy.

Liegt es an der Unsicherheit oder an der Auslegung der Verordnung? Wie genau prüfen die Kantone oder prüfen sie überhaupt? Die Kontrolle wird per 1. Juli 2011 an die Kantone delegiert. Zur Beruhigung: Bis jetzt sind es nur wenige Kantone, die auch Zahnarztpraxen in die Kontrollen einbeziehen.

Dr. sc. nat. Matthias Mütsch, Apotheker und Forschungsleiter bei der Curaden Group, führte in die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten ein. Die Weisheit, solange nichts passiert ist alles gut, trügt. Es geht es um die Sicherheit der Patienten und der Praxismitarbeiter. Tritt ein Schaden aufgrund mangelnder Hygiene ein, dann trägt der Praxisinhaber alleine die Verantwortung und ist beweispflichtig. Qualitätssicherung in der Hygiene duldet keine Kompromisse. Sie umfasst: Allgemeine Vorgaben, Personal, Räume, Reinigung – Desinfektion, Verpackung – Etikettierung, Sterilisation, Freigabe der Charge, Dokumentation, Lagerung, Validierung und Prüfung. Sicherheit kostet aber der Schadensfall ist immer teurer.
Die Empfehlungen der Kommission für Praxishygiene und Umweltschutz (KPU) dazu lauten:

Dampfsterilisatoren müssen validiert sein. Jeder Sterilisationszyklus muss dokumentiert werden (z.B. Chargennummer) und belegen, dass die Sterilisation erfolgreich war.

Die Lagerung soll ebenfalls überwacht werden, z.B. nach längerer Abwesenheit.

Die Rückverfolgbarkeit der Instrumente auf Patientenebene, d.h. bis in die Krankengeschichte, ist je nach Komplexität des Eingriffes sinnvoll.

Die manuelle Vorreinigung (Tauchdesinfektion) ist zulässig, aber fehleranfällig. Die KPU empfiehlt die Umstellung auf Thermodesinfektoren.

Laut Swissmedic handelt es sich nicht um eine gesetzliche Vorschrift, sondern um eine Empfehlung.

„Die rechtssichere EDV gestützte Prozessdokumentation als Teil des Qualitätsmanagements“, war das Thema von Michael Becker, Medizinprodukteberater mit Fachausbildung in Sterilgutversorgung. „Richten Sie sich nach dem Stand der Technik, so wie ihn die Swissmedic vorgibt, das wirkt wie eine Haftpflichtversicherung“, so Michael Becker, Spezialist für Sego Soft Process Documentation von Comcotec Messtechnik GmbH, DE-Unterschliessheim. Die Dokumentation zur Rückverfolgung des Verfahrens ist nach der Produktehaftpflicht mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Dazu gibt es am Markt Programme, die mit den Standardprogrammen der Praxisadministration kompatibel sind. Healthco-Breitschmid Fachberater Hans Jancar sprach über das Angebot an Kleinsterilisatoren und Einrichtungsspezialist Martin Jungo darüber, wie die Sterilisation in den Praxisablauf integriert werden kann.

Die vielen Fragen der Teilnehmer belegten: Es herrscht vielerorts Unsicherheit über das richtige Vorgehen.

Nächster Kurs:
Donnerstag, 8. September 201, 18:00 - 21:00

Schulungscenter Curaden, Riedstrasse 12, 5. OG, 8953 Dietikon
Informationen:
Curaden Academy
Tel. 041 319 45 88
fortbildungen@curaden.ch
www.curaden-academy.ch

 

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