BERN – Cannabis soll in der Schweiz nicht mehr verboten sein, sondern Anbau, Produktion, Handel und Konsum sollen umfassend neu geregelt werden. Dieser Meinung sind beide zuständigen Parlamentskommissionen. Nun soll ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden.
Nach der Nationalratskommission sprach sich auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) für diesen Schritt aus.
Der Entscheid fiel mit neun zu zwei Stimmen, wie die Parlamentsdienste am 19. November mitteilten. Die Neuregelung ins Rollen gebracht hatte der Berner Mitte-Nationalrat Heinz Siegenthaler mit einer parlamentarischen Initiative. Mit dieser fordert er die «Regulierung des Cannabismarkts für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz».
Fraktionsübergreifende Initiative
40 Mitglieder des Nationalrats aus allen Fraktionen gehören zu den Mitunterzeichnenden der Initiative. Konkret fordert diese, Anbau, Produktion, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis nach den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen (EKSF) gesetzlich neu zu regeln. Dabei soll das Viersäulenmodell der schweizerischen Drogenpolitik berücksichtigt werden. Die Kontrolle der Produktion und des Handels soll durch staatliche Organe gewährleistet sein – insbesondere betreffend Jugendschutz, Konsumentenschutz und Information. Der medizinische muss vom nichtmedizinischen Markt getrennt werden.
Schwarzmarkt austrocknen
Ziel ist es, den Schwarzmarkt durch die Aufhebung der Prohibition auszutrocknen, wie es im Initiativtext heisst. Stattdessen sollen Regeln zur Besteuerung und Bewerbung sowie zum Anbau für den persönlichen Gebrauch von Cannabis etabliert werden.
Bis es zu einer Liberalisierung kommen könnte, dürften Jahre vergehen. Nach einer breiten Begutachtung könnte auch der Bundesrat zum Vorhaben Stellung nehmen. Danach wäre das Parlament am Zug, später – bei einem allfälligen Referendum – wohl das Volk.
Cannabis ist in der Schweiz seit 1951 als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Es darf grundsätzlich weder angebaut, hergestellt noch verkauft werden. 1975 wurde auch der Konsum unter Strafe gestellt. Der Besitz von bis zu zehn Gramm für den Eigenkonsum ist erlaubt. In der Schweiz konsumieren rund 300’000 Personen regelmässig Cannabis als psychoaktive Substanz. Trotz Verbots nimmt der Konsum nicht ab, der Schwarzmarkt floriert, und es gibt keine Qualitätskontrolle und folglich auch keinen Konsumentenschutz. Nur eine sinnvolle gesetzliche Regelung wird diesen allgemein bekannten Problemen begegnen können, lautet inzwischen der Tenor von Links bis Mitte-Rechts.
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