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Neue Verordnung für die Pflichtlagerfreigabe von Antibiotika

Es werden grössere Mengen von oralen Antibiotika freigegeben. © lashkhidzetim – stock.adobe.com
BWL

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Mo. 24 April 2023

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BERN – Bei bestimmten Antibiotika droht eine schwere Mangellage. Deshalb werden zur besseren Versorgung des Marktes weitere Antibiotika-Produkte aus den Pflichtlagern freigegeben.

Die Verordnung für die Pflichtlagerfreigabe von Antibiotika wurde auf den 1. März 2023 entsprechend angepasst. Somit können auch grössere Mengen von oralen Antibiotika (Tabletten und Kapseln) freigegeben werden. Dies wurde notwendig, da sich die bereits schwierige Versorgungslage bei den Antibiotika zunächst durch die COVID-19-Pandemie und dann durch eine starke und anhaltende Infektionswelle noch zugespitzt hat.

Es drohen Versorgungslücken

Sortimentsbereinigungen und Marktrückzüge erschwerten in den letzten Jahren die Situation zusätzlich. So beziehen die Hauptanbieter von oralen Antibiotika in der Schweiz ihre Produkte von demselben europäischen Produzenten. Da dieser Kapazitätsprobleme hat, erhalten die einzelnen Länder eine ihnen zugewiesene limitierte Menge an Produkten.Weitere Störungen sind absehbar. Damit Schweizer Anbieter darauf reagieren können, ist nun in der Verordnung die Freigabe der Antibiotika-Pflichtlager auf orale Formen erweitert worden. Auch wenn damit eine Verbesserung der Versorgungslage erreicht wird, bleibt der Markt nur knapp versorgt. Im Falle einer langfristigen und globalen Steigerung der Nachfrage kann nicht ausgeschlossen werden, dass Lieferengpässe trotz Pflichtlagerfreigaben zu Versorgungslücken führen.

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