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Neuer Bildungsplan für Dentalassistentinnen

Die Dentalassistentin ist eine der unentbehrlichsten Mitarbeiterinnen des Zahnarztes. Ab dem kommenden Jahr tritt die neue Bildungsverordnung für die Dentalassistenz in Kraft (Foto: Zsolt Nyulaszi ).
Pressemitteilung SSO

Pressemitteilung SSO

Do. 8 Oktober 2009

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BERN – Am 1. Januar 2010 tritt die neue Bildungsverordnung für Dentalassistentinnen mit zugehörigem Bildungsplan in Kraft. Die Ausbildung nach reformiertem Curriculum beginnt im August 2010.

Die neuen Qualifikationsverfahren starten im Jahr 2013. Der arbeitsintensive Prozess zur Reform der Ausbildung von Dentalassistentinnen (DA) hat mit der Unterzeichnung des neuen Bildungsplanes durch François Keller, Präsident der Schweizer Zahnärzte-Gesellschaft (SSO), und Ursula Renold, Direktorin des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT), seinen krönenden Abschluss gefunden. Die neue Bildungsverordnung tritt zusammen mit dem Bildungsplan für Dentalassistentinnen am 1. Januar 2010 in Kraft.

Die ersten Lernenden werden im August 2010 mit der reformierten Ausbildung beginnen, die ersten Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen) nach neuem Modus finden im Jahr 2013 statt. Der neue DA-Bildungsplan ist übersichtlicher geworden: Für jeden Lernort Berufsschule, Ausbildungsbetrieb, überbetriebliche Kurse) ist genau definiert, welcher Stoff wo vermittelt werden soll. Jedem Leistungsziel ist ein bestimmter Schwierigkeitsgrad, die so genannten K-Stufe, zugeordnet.

Die Lektionentafel ist nun offener gestaltet: Die Anzahl Lektionen ist neu pro Lehrjahr und nicht mehr pro Semester aufgelistet. Im vergangenen Semester wurde Raum für Vertiefungslektionen geschaffen. Die Berufskunde wurde um 40 Lektionen auf insgesamt 140 Lektionen ausgebaut, andererseits reduziert sich die Anzahl Lektionen in der Administration von 180 Lektionen auf 140 Lektionen. Die Gesamtzahl der Lektionen über die drei Lehrjahre bleibt mit 1.080 Lektionen gleich. Damit bleibt auch die Anzahl Schultage dieselbe.

Die Fächer „Hygiene“ und „Röntgen“ werden im Qualifikationsverfahren stärker gewichtet: Durch die doppelte Wertung dieser für die zahnärztliche Praxis äusserst sensiblen Stoffgebiete im Qualifikationsbereich „praktische Arbeit“ wird deren Bedeutung besonders unterstrichen. Auch im schriftlich geprüften Qualifikationsbereich „Berufskenntnisse“ werden diese Fächer stärker gewichtet. Zur Abschlussprüfung gehören weiterhin der Qualifikationsbereich „Allgemeinbildung“ und die Erfahrungsnote.
Der Bildungsplan wird periodisch den neuen Gegebenheiten angepasst. Diese Aufgabe wird die „Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität“ wahrnehmen. Diese Kommission ist paritätisch zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der SSO, des Schweizerischen Verbands der Dentalassistentinnen SVDA sowie von Vertretungen des Bundes, der Kantone und der Lehrerschaft. Der neue DA-Bildungsplan kann via www.sso.ch (>Die SSO>Berufsbilder >Dentalassistentin) herunter geladen werden.

 

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