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Schweiz unterstützt Einschränkung von Amalgam

Quecksilber: Sie Schweiz nimmt an der fünften Konferenz der Minamata-Konvention teil. © Szasz-Fabian Jozsef – shutterstock
Der Bundesrat

Der Bundesrat

Fr. 20 Oktober 2023

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BERN – Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2023 das Mandat für die Schweizer Delegation der fünften Konferenz der Minamata-Konvention (COP5) verabschiedet. Die Minamata-Konvention hat zum Ziel, die Menge des giftigen Schwermetalls Quecksilber weltweit zu reduzieren.

Die Schweiz wird sich an der Vertragsparteienkonferenz für die weitere Beschränkung des Einsatzes von Quecksilber und eine Wirksamkeitsprüfung des Übereinkommens einsetzen. Die Konferenz findet vom 30. Oktober bis 3. November 2023 in Genf statt.

Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall, das die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigt. In der Schweiz wird dank strikter nationaler Vorschriften praktisch kein Quecksilber mehr verwendet. Einmal freigesetzt, kann das Quecksilber durch Luft und Wasser über weite Strecken transportiert werden. Deshalb sind die Risiken, die von Quecksilber ausgehen, nur mit weltweiten Massnahmen wirkungsvoll zu bekämpfen. Die Umsetzung des Minamata-Übereinkommens ist daher auch für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen in der Schweiz wichtig.

Effiziente Evaluation, weitere Einschränkung von Quecksilber

Die fünfte Konferenz (COP5) der Vertragsparteien des Minamata-Übereinkommens findet vom 30. Oktober bis am 3. November 2023 in Genf statt. Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2023 das Mandat der Schweizer Delegation genehmigt. Sie wird die Einführung eines Grenzwerts für quecksilberhaltige Abfälle unterstützen. Zudem wird sie sich dafür einsetzen, dass die Minamata-Konvention auf ihre Wirksamkeit überprüft wird. Weiter sollen Beschlüsse über die weitere Beschränkung des Einsatzes von Quecksilber in diversen Leuchten und Kosmetika oder in Herstellungsprozessen gefasst werden.

Die Schweiz unterstützt namentlich, dass der Einsatz von Amalgam in der Zahnmedizin zum Schutz von Kindern sowie von schwangeren und stillenden Frauen auf internationaler Ebene weiter eingeschränkt wird. Die geltenden Bestimmungen in der Schweiz decken die vorgesehenen Beschlüsse bereits ab. Die letzteren werden daher keine rechtlichen Auswirkungen in der Schweiz nach sich ziehen.

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