BERN – Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) unterstützt den Beitritt der Schweiz zum Medicrime-Übereinkommen des Europarates, das die Voraussetzungen schafft, um den Handel mit gefälschten Heilmitteln wirksamer zu unterbinden.
Zudem schloss die Kommission die Beratung der Reform der Ergänzungsleistungen (EL-Reform) ab.
Einstimmig trat die Kommission auf den Bundesbeschluss ein, mit dem der Bundesrat ermächtigt wird, das Übereinkommen des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime-Konvention) zu ratifizieren. Diese Konvention schafft die Grundlage, um den internationalen Informationsaustausch zu verbessern. Mit Anpassungen der Strafprozessordnung und des Heilmittelgesetzes werden zudem die Möglichkeiten für strafrechtliche Ermittlungen erweitert. So sollen neu auch Swissmedic und die Eidgenössische Zollverwaltung Observationen an allgemein zugänglichen Orten sowie verdeckte Fahndungen – insbesondere Scheinkäufe – anordnen können. Einschneidendere Überwachungsmassnahmen sollen hingegen den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen vorbehalten bleiben. Die Kommission liess sich detailliert über die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen informieren, bevor sie die vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuerungen guthiess. Neu sollen Pharmaunternehmen zudem auf Packungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten Sicherheitsmerkmale anbringen können, mit denen die Echtheit der Medikamente überprüft und die einzelnen Packungen identifiziert werden können. Die Kommission nahm die Vorlage Medicrime-Konvention. Genehmigung und Umsetzung in der Gesamtabstimmung einstimmig an.
EL-Reform bereit für den Ständerat
Mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hiess die Kommission in der Gesamtabstimmung die EL-Reform gut, die sie an ihrer Sitzung vom 27. März 2017 bereits weitgehend beraten hatte. Zuvor nahm die Kommission insbesondere die finanziellen Auswirkungen ihrer Anträge zur Kenntnis. Die Einsparungen bei den Ausgaben der Ergänzungsleistungen (EL) fallen 40 Millionen Franken tiefer aus, als vom Bundesrat vorgeschlagen. Hingegen sparen die Kantone zusätzlich 123 Millionen Franken, da nach dem Willen der Kommission bei der Anrechnung der Krankenkassenprämien für die EL eine Pauschale in der Höhe der Prämie des drittgünstigsten Versicherers berücksichtigt werden soll. Einstimmig beantragt die Kommission ein Postulat, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, im Hinblick auf eine spätere Revision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zu prüfen, ob die Krankenkassenprämien vollständig in die EL integriert werden könnten.
Gesundheitspolitische Auslegeordnung
Die Kommission hat zudem eine gesundheitspolitische Auslegeordnung vorgenommen und zum Themenblock „Tarifpflege und Steuerung der Kosten im Gesundheitswesen“ die GDK, Leistungserbringer, Versicherer, Patientenorganisationen und den Preisüberwacher angehört. Sie wird im vierten Quartal gestützt auf die Erkenntnisse aus dieser Anhörung sowie einer vom EDI eingesetzten Expertengruppe zur Prüfung von neuen Modellen zur Dämpfung der Gesundheitskosten ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen und entsprechende Beschlüsse fassen.
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