BERN – Seit 10. Oktober 2022 steht der Bevölkerung eine weitere Covid-19-Auffrischimpfung zur Verfügung. Das BAG und die eidgenössische Impfkommission (EKIF) empfehlen die Auffrischimpfung in erster Linie den besonders gefährdeten Personen und Gesundheitsfachleuten. Die Impfung wird aber auch allen anderen Personen ab 16 Jahren empfohlen. Die Kantone sind für die Durchführung zuständig. Die Kosten für die Auffrischimpfung werden vom Bund übernommen.
Im Moment nimmt sowohl die Zahl der gemeldeten Fälle mit SARS-CoV-2-Infektionen und der Anteil an positiven Tests deutlich zu. Diese Entwicklung wird auch im nationalen Abwassermonitoring beobachtet, wo die gemessene Viruslast im Abwasser steigt. Der Anteil der durch Covid-19-Patienteninnen und -patienten belegten Betten in den Intensivpflegestationen sowie die gemeldeten Todesfälle bleiben weiterhin auf sehr tiefem Niveau. Es ist mit einem weiter zunehmenden Infektionsgeschehen zu rechnen.
Am Montag, 10. Oktober 2022, traten die angepassten Covid-19-Impfempfehlungen in Kraft. Eine weitere Auffrischimpfung kann dazu beitragen, die Zahl schwerer Erkrankungen und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems im Herbst und Winter zu reduzieren.
Die Impfempfehlung richtet sich prioritär an besonders gefährdete Personen, also Personen über 65 Jahre und solche mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko, beispielsweise durch eine spezifische Vorerkrankung oder Schwangerschaft. Diese Gruppen haben das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Mit einer Auffrischimpfung verbessern sie zumindest vorübergehend ihren individuellen Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf.
Die Empfehlung gilt in zweiter Linie für Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren, die in der Akut- und Langzeitbetreuung tätig sind oder beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen. Eine Auffrischimpfung bietet diesen Personen einen gewissen Schutz vor Infektion mit Erkrankung und kann auch bis zu einem gewissen Grad Arbeitsausfälle reduzieren.
Eine allgemeine Empfehlung besteht auch für alle anderen Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren ohne Risikofaktoren. Für sie ist eine Auffrischimpfung nach individueller Abwägung und Entscheidung sinnvoll, wenn sie das Risiko einer Infektion oder eines seltenen schweren Verlaufs vermindern möchten. Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht im Herbst 2022, anders als zu Beginn der Pandemie, jedoch ein geringes Risiko für eine schwere Erkrankung.
Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren wird in der aktuellen Situation keine Auffrischimpfung im Herbst 2022 empfohlen, da ihr Risiko einer schweren Covid-19 Erkrankung sehr gering ist.
Alle von BAG und EKIF empfohlenen Impfungen sind für die Geimpften kostenlos.
Informationskampagne der Bevölkerung
Mit dem Impfstart in den Kantonen startet auch eine nationale Informationskampagne. Im Fokus stehen die besonders gefährdeten Personen. Sie werden über diverse Medien und Kanäle zur Covid-19-Auffrischimpfung informiert.
Die Auffrischimpfung ist grundsätzlich mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna oder Pfizer/BioNTech oder mit dem proteinbasierten Impfstoff von Novavax empfohlen. Zum Impfstart stehen – neben den bisherigen Impfstoffen – ausreichende Mengen des angepassten, bivalenten mRNA-Impfstoffs von Moderna zur Verfügung. Dieser ist neben der Ursprungsvariante des Coronavirus auch an die Omikron-Untervariante BA.1 angepasst. Sowohl die bisherigen, monovalenten wie auch die angepassten, bivalenten Impfstoffe schützen vor schweren Krankheitsverläufen.
Neben dem Impfen ist auch das eigene Verhalten wichtig, um sich und andere zu schützen. In Innenräumen, wo viele Menschen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen, eine Maske zu tragen, regelmässig zu lüften, abgedeckt zu niesen bzw. zu husten und die Hände regelmässig gründlich zu waschen trägt dazu bei, Ansteckungen zu verhindern.
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