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Basel als Life-Sciences-Standort im Bereich Zahnmedizin

Der Life-Sciences-Standort im Bereich Zahnmedizin soll gestärkt werden. © Guido Vrola - Fotolia.com
Regierungsrat Basel Stadt, Universität Basel

Regierungsrat Basel Stadt, Universität Basel

Di. 23 April 2013

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BASEL - Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und die Uni Basel planen eine räumliche und organisatorische Zusammenführung der universitären Zahnmedizin mit den öffentlichen Zahnkliniken. Für dieses Vorhaben sollen die Öffentlichen Zahnkliniken verselbständigt werden. Ziel ist es, den Life-Sciences-Standort im Bereich Zahnmedizin entscheidend zu stärken. Das Zentrum soll 2015 gegründet und 2018 im Campus Rosental zusammengeführt werden.

Die Universität Basel hat im Rahmen eines nationalen Koordinationsprojekts betreffend Zahnmedizin entschieden, dass die universitäre Zahnmedizin in Basel nicht nur weiter erhalten wird, sondern auch gezielt gestärkt werden muss. Das Departement Zahnmedizin soll als Fachbereich Oral Health neu ausgerichtet werden. Im Bereich Forschung soll sich die Ausrichtung an hoch innovativen Forschungsfeldern und an nationalen oder regionalen Schwerpunkten orientieren.

Aufgrund dieser neuen strategischen Ausrichtung lancierten die Universität Basel und das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt ein gemeinsames Projekt mit dem Ziel, eine Zusammenführung der Dienstleistungsbereiche (Patientenversorgung) der Universitären Zahnmedizin mit denjenigen der Öffentlichen Zahnkliniken an einem neuen Standort zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung ergaben Synergien im klinischen, administrativen, räumlichen und technischen Bereich, Optimierung der Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochstehende Lehre, Weiterbildung und Forschung sowie einen verbesserten Transfergewinn aus den Erkenntnissen aus der Forschung in die Praxis. Voraussetzung für eine optimale Ausschöpfung dieses Potenzials ist die räumliche und organisatorische Zusammenführung der Öffentlichen Zahnkliniken mit der universitären Zahnmedizin sowie die Verselbstständigung dieser neuen Einheit in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Diese Vorlage zur geplanten Verselbständigung stützt sich auf die Vorlage zum Gesetz über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt, welche in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 angenommen wurde.

„Die Zusammenführung von Patientenbehandlung, Ausbildung, Forschung, Weiterbildung und Fortbildung in der Zahnmedizin unter einem gemeinsamen Dach ist eine einzigartige Chance für eine nationale und internationale Ausstrahlung. Für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Basel aber auch für die Patientinnen und Patienten wird ein grosser Mehrwert resultieren“, führte Regierungsrat Carlo Conti an der Medienkonferenz aus. Mit der Zusammenführung bleiben die Leistungen, auch in der sozialen Zahnmedizin, erhalten, und es wird ein grösserer Patientenstamm für die Lehre und klinische Forschung zur Verfügung stehen. Von den erwarteten Synergieeffekten werden auch die Kundinnen und Kunden profitieren sowie attraktive Arbeitsplätze für das zahnmedizinische Personal entstehen. Das neue Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel im Campus Rosental soll gemäss Planung 2018 bezugsbereit sein.

Die vom Regierungsrat vorgesehene Organisationsform der selbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts wird zu Änderungen in der Organisationsstruktur führen. Die neue Anstalt soll Universitäres Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB) heissen und per 1.1.2015 gegründet werden. Die strategische Führung des UZB soll in Analogie zu den öffentlichen Spitälern künftig von einem Verwaltungsrat mit Fach- und Führungskompetenz wahrgenommen werden. Zudem soll die Geschäftsleitung in Zukunft grössere Entscheidungsspielräume nutzen können, um den gesetzlichen Auftrag, die Eigentümerstrategie des Kantons sowie die in den Leistungsvereinbarungen des Kantons und der Universität festgehaltenen Aufträge in einem sich rasch wandelnden Umfeld effektiv und zeitnah umzusetzen. Für das neue Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel im Campus Rosental soll im 2013 ein Architekturwettbewerb durchgeführt werden.

Aufgrund der Bedeutung der vorgeschlagenen Änderungen wird eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt, welche bis zum 21. Juni 2013 dauern wird.

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