Liebefeld – Seit dem 1. Februar 2026 gelten in der Schweiz neue Blutspendekriterien, die auch für die zahnärztliche Praxis bei Implantatbehandlungen relevant sind. Grundlage ist eine aktualisierte Risikobewertung zur Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK): Eine Übertragung über Blut gilt heute als äusserst unwahrscheinlich. Deshalb werden bisherige dauerhafte Ausschlussgründe aufgehoben oder durch befristete Rückstellfristen ersetzt.
Wichtig für Zahnärzte ist: Patienten mit Dentalimplantaten sind nicht mehr grundsätzlich von der Blutspende ausgeschlossen. Wer nach 1993 in der Schweiz ein Zahnimplantat erhalten hat, darf wieder Blut spenden, auch wenn bei dem Eingriff Gewebe oder Zellen menschlichen oder tierischen Ursprungs bzw. Derivate verwendet wurden. Damit entfällt ein historisch begründeter vCJK-Ausschluss, der in der Beratung häufig zu Unsicherheit führte.
Für die Praxis rückt damit weniger ein langfristiges Prionenrisiko in den Vordergrund, sondern klassische perioperative Kriterien. Die Rückstellung beträgt «mindestens zwei Wochen, je nach Eingriff» und wird im Spendezentrum anhand der Anamnese individuell beurteilt. Aus zahnärztlicher Sicht beeinflussen insbesondere Umfang des chirurgischen Traumas, augmentative Massnahmen, Infektzeichen sowie eine allfällige antibiotische Therapie die effektive Wartezeit.
In der Patientenkommunikation ist daher sinnvoll, die Spendefähigkeit nicht am Implantat selbst festzumachen, sondern an Heilungsverlauf und Allgemeinzustand: Blutspenden ist meist wieder möglich nach abgeschlossener initialer Heilung, ohne Hinweise auf postoperative Infektion und bei gutem Befinden. Die Anpassung zeigt, wie transfusionsmedizinische Sicherheitsstrategien mit neuer Datenlage weiterentwickelt werden.
Quelle: Blutspende SRK Schweiz
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