Bern – Bundesrat Albert Rösti wird am 27. März 2025 in Strassburg die Konvention des Europarats über künstliche Intelligenz (KI) und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Namen der Schweiz unterzeichnen.
Mit der Unterzeichnung bekräftigt die Schweiz ihr Engagement für einen verantwortungsvollen und grundrechtskonformen Einsatz von KI-Technologien. Die KI-Konvention des Europarats setzt verbindliche Standards für Transparenz und Nichtdiskriminierung im Bereich der künstlichen Intelligenz.
Der Bundesrat hatte bereits am 12. Februar 2025 beschlossen, die Konvention zu ratifizieren und die erforderlichen Anpassungen im Schweizer Recht vorzunehmen. Mit der Unterzeichnung in Strassburg setzt die Schweiz ein Zeichen für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der KI-Regulierung. Die 2024 unter prägender Mitarbeit der
Schweiz verabschiedete Konvention trägt dazu bei, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Innovationsfähigkeit fördern und zugleich den Schutz der Grund-
rechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sicherstellen.
Weiteres Vorgehen
Nach der Unterzeichnung wird die Schweiz die notwendigen Gesetzesanpassungen vorbereiten. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde in Zusammen-
arbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage beauftragt, die bis Ende 2026 vorliegen soll. Ebenfalls wurde das UVEK damit beauftragt, bis Ende 2026 einen Umsetzungsplan für rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention auszuarbeiten
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