Bern – Der Ende September vom Bundesrat kommunizierte Anstieg der Krankenkassenprämien verdeutlicht erneut, dass die laufenden Reformen im Gesundheitswesen konsequent vorangetrieben werden müssen. Mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung der stationären und ambulanten Gesundheitsleistungen (EFAS) sowie der anstehenden Tarifrevision sind wichtige Weichen gestellt worden, um die Gesundheitsversorgung kosteneffizient und qualitativ hochstehend sicherzustellen.
Die einheitliche Finanzierung fördert die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen. Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist das entscheidend: Ressourcen müssen gezielt am richtigen Ort eingesetzt werden. Die Ambulantisierung ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern sie verbessert auch die Versorgungsqualität. Voraussetzung dafür sind eine sektorenübergreifende Finanzierung, nahtlos integrierte Versorgungsmodelle und abgestimmte Schnittstellen zwischen dem stationären und dem ambulanten Sektor. Gleichzeitig wird mit dem neuen Tarifsystem, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, die Grundlage für eine zeitgemässe und sachgerechte ambulante Versorgung geschaffen. Entscheidend ist, dass es kontinuierlich datenbasiert und unter Einbezug der ärztlichen Fachexpertise weiterentwickelt wird – damit Patienten bedarfsgerecht versorgt werden und Ärzte sachgerecht vergütet werden können. Das zentrale Ziel der Grundversicherung ist, dass alle Versicherten die benötigte medizinische Versorgung erhalten. Dieses Solidaritätsprinzip muss erhalten und darf nicht durch übertriebenen Kostendruck ausgehöhlt werden. Zudem muss der soziale Ausgleich der Prämienvergünstigungen für Haushalte, die übermässig belastet werden, als Kompensation der Kopfprämien national harmonisiert und verbessert werden. Eine effiziente und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung braucht vor allem genügend qualifizierte Fachpersonen, die Zeit für ihre Patienten haben – und weniger Bürokratie durch Mikroregulierung.
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