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Kein «Corona-Zuschlag» in Schweizer Praxen

Die Position «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» ist betriebswirtschaftlich begründet. © kovop58 - Shutterstock.com
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Mi. 25 November 2020

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BERN – Medial wird behauptet, dass Zahnärzte die Position «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» 4.0300 neu seit Corona in Rechnung stellen. Eine Stellungnahme der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO.

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO hält dazu fest: Die Position 4.0300 ist nicht eine neue, Corona-spezifische Position. Die Hygienemassnahmen können seit der Revision des Tarifvertrages, welcher am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, offen verrechnet werden.
Die Position «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» ist betriebswirtschaftlich begründet. Die Anforderungen an die Hygiene sind in den letzten 20 Jahren stark gestiegen und benötigen mehr Zeit. Zusätzlich zu den sichtbaren Tätigkeiten der Dentalassistentinnen  wie  Sterilisation und Desinfektion sind zusätzliche Arbeiten des Zahnarztes im Hintergrund notwendig (Dokumentation, Nachverfolgbarkeit etc.). Im alten Tarif war der Zeit- und Materialaufwand im Bereich Hygiene für den Patienten nicht sichtbar in den Behandlungspositionen  eingerechnet.  Neu wird dieser Zeitbedarf transparent ausgewiesen. Dies wurde auch von den Tarifpartnern der SSO anerkannt.

Dementsprechend  ist  die  in den Medien verbreitete Ansicht, die Grundtaxe werde Corona-bedingt für das Desinfizieren der Türklinken und für das Desinfektionsmittel verrechnet, nicht zutreffend. Die SSO empfiehlt, den Patienten die korrekte Begründung  der Ziffer 4.0300 anzugeben und zu betonen, dass es sich nicht um einen Corona-Zuschlag handelt.

Auch die Kritik des Preisüberwachers ist verfehlt und für die SSO nicht begründet: Die SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) haben 2017 den revidierten Zahnarzttarif nach gemeinsamer Verhandlung unterzeichnet. Der revidierte Tarif beinhaltet teilweise neue Tarifziffern, welche es ermöglichen, die Leistungen der modernen Zahnmedizin aufwandgerecht abzurechnen. Dies ist wichtig für die Transparenz gegenüber den Patientinnen und Patienten.

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