BERN – Der Bundesrat erleichtert Patienten den Zugang zu Cannabisarzneimitteln. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 22. Juni beschlossen, das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) aufzuheben.
Für die ärztliche Verschreibung braucht es keine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit mehr. Der Verkauf und Konsum von Cannabis für nicht medizinische Zwecke bleibt dagegen verboten.
Die Gesetzesänderung trat am 1. August 2022 in Kraft. Kranke Menschen erhalten nun einen einfacheren Zugang zu medizinischem Cannabis. Die Entscheidung, ob ein Cannabisarzneimittel therapeutisch eingesetzt werden soll, wird vom Arzt gemeinsam mit dem Patienten gefällt. Von der neuen Regelung können insbesondere Menschen profitieren, die unter starken chronischen Schmerzen und Spastiken leiden.
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