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BASEL – Interpharma schlägt einen rückvergüteten Innovationszugang für Patienten vor. Der schnelle und gleichberechtigte Zugang zu innovativen Medikamenten ist für Patienten in der Schweiz nicht mehr selbstverständlich. Die zeitliche Verzögerung zwischen der Marktzulassung und der Aufnahme in die Spezialitätenliste und somit Vergütung durch die Krankenkassen steigt stetig.
Aufgrund dieses zunehmenden Staus müssen viele Patienten teilweise zu lange auf den Zugang zu Medikamenten mit hohem medizinischen Bedarf warten. In Situationen, in denen Menschen auf diese hochinnovativen Behandlungsmöglichkeiten angewiesen sind, ist das unhaltbar. Interpharma fordert daher, dass Patienten ab dem Tag der Marktzulassung durch Swissmedic den Zugang zu innovativen Arzneimitteln über die Spezialitätenliste erhalten, und hat einen konkreten Lösungsvorschlag für eine gemeinsame Diskussion entwickelt: Der rückvergütete Innovationszugang für Patienten.
Patientenwohl steht im Mittelpunkt
Für die forschende pharmazeutische Industrie steht das Patientenwohl im Mittelpunkt. Patienten sollen darauf vertrauen können, im Bedarfsfall rasch und gleichberechtigt Zugang zu den bestmöglichen Behandlungen zu erhalten. Das ist aber in der Schweiz nicht mehr selbstverständlich: Während es noch 2015 von der Marktzulassung bis zur Aufnahme in die Spezialitätenliste im Mittel 42 Tage dauerte, beträgt diese Zeitspanne mittlerweile durchschnittlich 217 Tage – ein langer Zeitraum, während dem betroffene Patienten auf den regulären, gleichberechtigten Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten warten müssen.
Herkömmliches Modell für die Preisfestsetzung stösst an seine Grenzen
Grund für diese Verzögerung ist, dass der aktuelle Vergütungsprozess bei neuen Medikamenten und Therapien an seine Grenzen stösst. Die herkömmlichen Kriterien für die Preisfestsetzung, auf denen das derzeitige System beruht, halten mit der wissenschaftlichen Innovation nicht mehr Schritt. Diese starke Verzögerung beim Patientenzugang steht im Widerspruch zur Krankenpflege-Leistungsverordnung des Bundes, welche vorsieht, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) «in der Regel innert 60 Tagen» nach der Zulassung eines Medikaments durch Swissmedic über das Gesuch einer Firma für die Aufnahme eines Medikaments in die Spezialitätenliste entscheiden muss. Im Jahr 2021 konnte diese Frist bei ca. zehn Prozent der Gesuche eingehalten werden. In 59 Prozent aller Fälle dauerte es zwischen 60 und 365 Tage und in einem Drittel der Fälle hat es mehr als ein ganzes Jahr gedauert. Diese Situation ist insbesondere aus Patientensicht untragbar. Entsprechend fordert Interpharma, dass Patienten ab dem Tag der Marktzulassung durch Swissmedic den Zugang zu innovativen Arzneimitteln erhalten.
So gewinnen alle
Interpharma hat daher einen konkreten Lösungsvorschlag entwickelt: Der rückvergütete Innovationszugang für Patienten garantiert unverzüglichen Patientenzugang. Kernelement dabei ist, dass unmittelbar zum Zeitpunkt der Swissmedic-Zulassung ein vorläufiger Preis für neue Medikamente mit hohem medizinischen Bedarf durch das BAG gesetzt und das Medikament in die Spezialitätenliste aufgenommen wird. Das BAG hat danach neu ein Jahr Zeit (statt wie bisher 60 Tage), um einen definitiven Preis festzulegen. Die Preisdifferenz zwischen dem vorläufigen und dem definitiven Preis neuer Arzneimittel wird von der Herstellerfirma zurückerstattet. So gewinnen alle: Die Patienten erhalten sofort und gleichberechtigt sowie unkompliziert Zugang, das BAG hat 305 Tage mehr Zeit für die Verhandlungen und die Pharmaunternehmen können ihre Innovationen schneller zu den Menschen bringen.
Dr. René P. Buholzer, Geschäftsführer von Interpharma, erklärt: «Die Patienten haben ein Zugangsproblem, weil sich das BAG und die Pharmaunternehmen oft nicht einigen können. Das ist eine untragbare Situation. Deshalb stellt die forschende Pharmaindustrie ein Modell zur Diskussion, das den Patienten in der Schweiz unverzüglichen Zugang zu Innovationen garantiert. Gleichzeitig kann wertvolle Zeit für die Preisfindung zwischen dem BAG und den Firmen gewonnen werden. Der vorgeschlagene Prozess stellt zudem durch die Rückzahlungspflicht des Herstellers sicher, dass die vergüteten Preise wirtschaftlich sind. Ich hoffe, dass wir mit diesem konstruktiven Vorschlag nun zügig gemeinsam mit allen anderen Akteuren eine Lösung dieses Problems finden.»
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