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BERN – Der Bundesrat hat am 11. März 2022 das Mandat für die Schweizer Delegation der vierten Konferenz der Minamata-Konvention (COP4) verabschiedet. Die Minamata-Konvention hat zum Ziel, die Menge des giftigen Schwermetalls Quecksilber weltweit zu reduzieren.
Originaltitel: Quecksilber: Schweiz nimmt an der vierten Konferenz der Minamata-Konvention teil
Die Schweiz wird sich am zweiten Teil der Vertragsparteienkonferenz für die weitere Beschränkung des Einsatzes von Quecksilber und für einen wirksamen Mechanismus einsetzen, der die globale Umsetzung des Übereinkommens prüft. Dieser zweite Teil findet vom 21. bis 25. März 2022 in Bali (Indonesien) statt.
Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall, das die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigt. In der Schweiz wird dank strikter nationaler Vorschriften praktisch kein Quecksilber mehr verwendet. Insbesondere Entwicklungsländer setzen aber Quecksilber und dessen Verbindungen nach wie vor ein. Einmal freigesetzt, kann das Schwermetall durch Luft und Wasser über weite Strecken transportiert werden. Deshalb sind die Risiken, die von Quecksilber ausgehen, nur mit weltweiten Massnahmen wirkungsvoll zu bekämpfen. Die Umsetzung des Minamata-Übereinkommens ist daher auch für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen in der Schweiz wichtig.
Effiziente Evaluation, weitere Einschränkung von Quecksilber
An der vierten Konferenz (COP4) besprechen die Vertragsparteien des Minamata-Übereinkommens, wie dessen Wirksamkeit künftig überwacht und evaluiert werden soll. Die Schweizer Delegation setzt sich für ein wirksames, kosteneffizientes Monitoringsystem ein sowie für einen Evaluierungsmechanismus, welcher mit den anderen Übereinkommen im Chemikalien- und Abfallregime abgestimmt ist.
Zudem sollen Beschlüsse über die weitere Beschränkung des Einsatzes von Quecksilber in Produkten oder in Herstellungsprozessen gefasst werden. Die Schweiz unterstützt namentlich, dass der Einsatz von Amalgam in der Zahnmedizin zum Schutz von Kindern sowie von schwangeren und stillenden Frauen weiter eingeschränkt wird. Hierzulande ist die Verwendung von Quecksilberfüllungen bereits grundsätzlich verboten.
Die Schweiz setzt sich zudem für eine enge Zusammenarbeit des Minamata-Sekretariats mit dem gemeinsamen Sekretariat der Basel-, Rotterdam- und Stockholm-Übereinkommen ein.
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