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Bundesrat stärkt Arzneimittelversorgung: Weniger Hürden bei Import, Zulassung und Produktion

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Mo. 27 April 2026

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Bern – Der Bundesrat will die Versorgung mit Medikamenten mit einem umfassenden Ansatz stärken, den er am 20. März 2026 verabschiedet hat. Ziel ist eine engere Überwachung der Versorgungslage sowie Erleichterungen bei Einfuhr, Produktion und Marktzugang von Arzneimitteln der Grundversorgung, etwa für chronisch kranke Patienten.

Die Massnahmen sollen zusammen mit den Akteuren der Gesundheitsversorgung kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden. Ein Teil ist im direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» enthalten; die Botschaft wurde dem Parlament überwiesen.

Seit Jahren kommt es regelmässig zu Engpässen. Gründe sind unter anderem die Verlagerung der Produktion in wenige Länder, eine Konzentration auf wenige Anbieter, Lieferkettenstörungen, regulatorische Vorgaben und geringe Margen im kleinen Schweizer Markt. Betroffen sind vor allem günstige, im Alltag wichtige Medikamente wie Antibiotika oder Mittel gegen chronische Erkrankungen, die oft nicht einfach ersetzt werden können (z. B. bei Parkinson, Epilepsie oder psychischen Erkrankungen).

Die Strategie umfasst eine Kategorisierung von Medikamenten nach therapeutischer Notwendigkeit, ein dichteres Monitoring und besseren Informationsaustausch zur Verfügbarkeit. Darauf aufbauend sind gezielte Schritte geplant, um Marktzugang, Produktion und Import zu erleichtern. Dafür ist eine Verfassungsänderung vorgesehen.

Kurzfristig sollen Verpackungsanforderungen reduziert werden: mehrsprachige Packungsbeilagen sollen durch QR-Codes ersetzt werden, und für in EU und Schweiz zugelassene Medikamente sollen keine spezifischen Schweizer Verpackungen mehr nötig sein. Zudem werden Zulassungsverfahren weiter vereinfacht; die Anerkennung bestimmter in der EU zugelassener und seit Jahren verwendeter Arzneimittel wird geprüft (Bericht bis Q1 2027).

Mittelfristig sollen Verfügbarkeitsdaten in Echtzeit erhoben werden, um Dauer von Engpässen und Alternativen besser einschätzen zu können. Längerfristig soll ein neuer Verfassungsartikel dem Bund mehr Kompetenzen geben, etwa für Anreize, Beschaffungen oder Produktionsaufträge; auch Tierarzneimittel sind einbezogen. Bereits bestehen eine Meldestelle (seit 2015), eine digitale Heilmittelplattform (seit 2025) sowie Melde- und Lagerpflichten. 2023 wurden Teilabgaben und vereinfachte Importvergütungen ermöglicht, 2024 wurde unter Bedingungen auf Preissenkungen verzichtet, um Hersteller im Markt zu halten.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit

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