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Entscheid zur zahnmedizinischen Versorgung von Betagten

Senioren haben aufgrund der Entscheidung des BAG das Nachsehen. © Krakenimages.com - Shutterstock.com
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Fr. 12 Juni 2020

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BERN - Ein Antrag der SSO zur Kostenübernahme wurde jüngst vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) abgelehnt.

Die SSO hatte 2017 beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragt, dass Betagte künftig bei Eintritt in ein Pflegeheim von einem Zahnarzt untersucht werden und dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten dieser Untersuchung übernimmt. Der Antrag wurde nun zurückgewiesen.

Die SSO nahm diesen Entscheid mit grossem Unverständnis entgegen: Gerade die Menschen, die sich am wenigsten um ihre Mundhygiene kümmern können, lässt man somit im Stich. Die SSO will sich trotzdem weiterhin für die zahnmedizinische Versorgung der Betagten einsetzen. Zusammen mit Curaviva, dem Verband der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf, strebt die SSO an, dass jedes Heim in der Schweiz zumindest einen Heimzahnarzt ernennt.

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