Bern – Die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind im zweiten Quartal 2026 im Jahresrhythmus um 0,4 Prozent gestiegen. In den letzten zwölf Monaten verursachte eine versicherte Person durchschnittlich Kosten in der Höhe von 4’834 Franken.
Das sind 21 Franken mehr als im Vorjahr. Diese Zahlen basieren auf den Rechnungen, die von den Versicherern in den genannten Zeiträumen verarbeitet wurden. Die Einführung des neuen Gesamttarifsystems für ambulante ärztliche Leistungen hat Abrechnungsverzögerungen im ambulanten Spitalbereich zur Folge. Dies führt zu einem Kostenrückgang in diesem Bereich. Wann die Verzögerungen aufgeholt werden und wie hoch die Kostenentwicklung dadurch ausfallen wird, ist derzeit nicht abschätzbar.
Bei den aktuellen Zahlen des Monitorings der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung verzeichnen fast alle Leistungsarten einen Anstieg der Ausgaben. Die Analyse nach Kostengruppen zeigt, dass die Leistungen für Spitex-Organisationen prozentual den stärksten Anstieg verzeichnen (plus 14,9 Prozent/plus 24 Franken), gefolgt von der Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen (plus 10,9 Prozent/plus 9 Franken) und der Physiotherapie (plus 7,2 Prozent/plus 13 Franken).
Im Gegensatz dazu hat die Einführung des neuen Tarifsystems für ambulante medizinische Leistungen per 1. Januar 2026 zu einer Verzögerung bei der Abrechnung der Leistungen durch die Spitäler und Ärztinnen und Ärzten geführt. Dieser Effekt ist auch im zweiten Quartal 2026 deutlich spürbar, vor allem bei den ambulanten Spitalbehandlungen. Diese Gruppe verzeichnet einen Kostenrückgang (minus 15,7 Prozent/minus 150 Franken). Ein Kostenrückgang zeigt sich auch in der Gruppe «Übrige Leistungen» (minus 2,1 Prozent/minus 4 Franken), da die Leistungen der Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen in eine eigene Gruppe ausgegliedert wurden.
Die Hauptanteile der jährlichen Gesundheitsausgaben von 4’834 Franken pro versicherte Person stammen aus ambulanten Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte (1’101 Franken/plus 73 Franken), der Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken oder Ärzte (913 Franken/plus 28 Franken), stationären Spitalbehandlungen (899 Franken/plus 14 Franken) sowie ambulanten Spitalbehandlungen (807 Franken/minus 150 Franken). Diese Kostengruppe ist am stärksten von den Abrechnungsverzögerungen betroffen. Dies verzerrt die tatsächliche Kostenentwicklung, die deutlich höher ausfallen dürfte.
Kostendämpfung im Gesundheitswesen ist eine Daueraufgabe
Steigende Gesundheitskosten haben immer auch steigende Krankenkassenprämien zur Folge. Diese sind für viele Menschen eine finanzielle Belastung. Deshalb ist die Dämpfung des Kostenwachstums eine Daueraufgabe aller Beteiligten. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das BAG setzen sich seit Jahren für die Kostendämpfung im Gesundheitswesen ein. Diese erfolgt sowohl mit langfristig ausgerichteten Massnahmen wie beispielsweise der sorgfältigen Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von bisherigen und neu aufgenommenen Leistungen, den regelmässigen Überprüfungen der Medikamentenpreise und der Prüfung neuer Tarifstrukturen wie auch mit der Umsetzung von Gesetzesänderungen (Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen, einheitliche Finanzierung, Kostendämpfungspaket 2).
Zusätzlich haben sich die Teilnehmenden am Runden Tisch zur Kostendämpfung unter der Leitung von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Oktober 2025 auf Massnahmen geeinigt, mit denen rund 300 Millionen Franken eingespart werden sollen. Diese Massnahmen befinden sich nun in der Umsetzung. Gleichzeitig arbeiten die Teilnehmenden des Runden Tisches an neuen kostendämpfenden Massnahmen.
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