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Prävention in der Gesundheitsversorgung: Bessere Nutzung der geltenden Rechtsgrundlage

Dental Tribune Schweiz

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Mo. 16 März 2026

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Bern – Der Bundesrat hat den Bericht «Programme und Massnahmen der Prävention in der Gesundheitsversorgung: Rollenklärung» verabschiedet. Er kommt zum Schluss, dass der bestehende Rechtsrahmen den Akteuren – insbesondere den Kantonen – genügend Spielraum gibt, um die Prävention in der Gesundheitsversorgung (PGV) zu stärken.

Angesichts des demografischen Wandels und der Zunahme chronischer Krankheiten gewinnt PGV an Bedeutung. Sie richtet sich an Menschen mit nicht übertragbaren Krankheiten wie Krebs oder Diabetes und umfasst Massnahmen zur Förderung eines gesünderen Lebensstils, zur Früherkennung, zur positiven Beeinflussung von Krankheitsverläufen sowie zur Verbesserung der Lebensqualität. Ziel ist eine koordinierte Betreuung, die medizinische, psychologische und soziale Aspekte einbezieht.

Die Umsetzung liegt primär bei den Kantonen; die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz kann sie dabei unterstützen und koordinierend wirken. Der Bericht prüft zudem Finanzierungsoptionen und formuliert fünf Empfehlungen: stärkere landesweite Koordination und Nutzung interkantonaler Synergien, bessere Verankerung von PGV in der kantonalen Versorgung, Ausbau regionaler Anlaufstellen zur verbesserten Koordination medizinischer und sozialer Leistungen, Weiterentwicklung hybrider Finanzierungsmodelle sowie die stärkere Verankerung von Gesundheitsförderung und Prävention in Aus- und Weiterbildung der Gesundheits-
fachpersonen.

Der Bericht enthält fünf Empfehlungen:

  • Verstärkte landesweite Koordination mit Unterstützung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz und durch Nutzung interkantonaler Synergien
  • Vermehrte Einbindung von PGV in die kantonale Gesundheitsversorgung
  • Ausbau regionaler Anlaufstellen, die den Zugang zur Prävention sowie zur Gesundheitsversorgung vereinfachen und die Koordination zwischen medizinischen und
    sozialen Leistungen verbessern
  • Weiterentwicklung und Verbreitung hybrider Finanzierungsmodelle, die PGV-Massnahmen im Gesundheits-, Sozial- und Versicherungswesen abdecken
  • Prüfung der Einbindung weiterer präventiver Inhalte in die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachpersonen

Im Rahmen der «Agenda Grundversorgung» wurden 2025 gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden ebenfalls Präventionsmassnahmen vorangetrieben. 2026 will Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Bundesmassnahmen priorisieren und die nächsten Umsetzungsschritte mit den Beteiligten festlegen.

Quelle: News Service Bund

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