Bellinzona – Die Tessiner Bevölkerung musste Mitte Juni entscheiden, ob sie einen umfassenden Rahmen für das Gesundheits- und Sozialwesen möchte. Die Idee war, dass alle Gesundheits- und Sozialinstitutionen ein einheitliches gesetzliches Umfeld erhalten sollen.
Doch am Ende resultierte ein deutliches Nein: 55,5 Prozent der Bevölkerung und fast alle Gemeinden lehnten die Initiative «Für eine qualitativ hochwertige soziale Gesundheitsversorgung und sozialpädagogische Dienste» ab.
Das Anliegen war von der Gewerkschaft VPOD lanciert worden. Sie verlangte erstens einheitliche Arbeitsverhältnisse, auch zwischen den Institutionen – etwa bei Ferien, Arbeitszeit und Inkonvenienzentschädigungen. Zudem sollten die Rechte der Patienten gesamthaft geregelt werden. Der Kanton sollte ferner eine unabhängige Qualitätsbewertung der Institutionen schaffen. Und weitere Paragrafen sahen eine Mediationsstelle sowie eine kantonale Planung der Sektoren vor.
Lieber Autonomie
Die Gewerkschaften erhofften sich davon eine Entlastung des Personals und bessere Arbeitsbedingungen, ohne dass die Betreuung darunter leiden würde.
Sowohl die Kantonsregierung als auch das Parlament sprachen sich indessen dagegen aus. Solch ein Gesetz würde sehr unterschiedliche Bereiche unter einen gemeinsamen Hut
zwingen, so eine Befürchtung.
«Die Einführung der neuen Rechtsgrundlage hätte zu mehr Bürokratie, höheren Kosten und mehr Verwaltungsaufwand geführt», kommentiert der Staatsrat das Ergebnis der Volks-
abstimmung: «Dies hätte das bereits überlastete Personal zusätzlich belastet, ohne eine konkrete Verbesserung der Leistungsqualität zu gewährleisten.»
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