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2010: Mehrwertsteuer wird für Zahnärzte ein Thema

Mit den neuen Umsatzgrenzen werden sich auch Zahnärzte vermehrt mit der Mehrwertsteuer auseinandersetzen müssen (Foto: artur gabrysiak).

Fr. 5 Februar 2010

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LUZERN – Im Eiltempo haben National- und Ständerat das neue Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Es handelt sich um über 50 Änderungen, welche bereits per 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind.

Das Wichtigste in Kürze
Mit dem ab 1. Januar 2010 gültigen Mehrwertsteuergesetz unterliegt ein Zahnarzt oder eine
Zahnärztin der Mehrwertsteuer, sofern aus den folgenden Leistungen ein Umsatz von mehr als CHF 100.000 erzielt wird:

• Abgabe von Medikamenten oder medizinischen Hilfsmitteln
• Abgabe von kieferorthopädischen Apparaten und abnehmbaren Prothesen
• Ästhetische Behandlungen, die nicht vom Zahnarzt oder der Zahnärztin selbst erbracht werden
• Vermietung von Infrastruktur und Personal

Eine Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, hat bis zum 31. März 2010 zu erfolgen.

Ausführliche Informationen sind unter Specialities nachzulesen.
 

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