BERN – Die FMH hat zusammen mit Experten aus den Fachbereichen Intensiv- und Palliativmedizin, Intensiv- und Palliativpflege, Hausarztmedizin, Psychiatrie, Anästhesie und Notfallmedizin die Patientenverfügung FMH überarbeitet.
Oberstes Ziel war es, Widersprüche bei der Wahl von Therapieziel und Behandlungswunsch zu vermeiden, damit diese für das behandelnde Team klar erkennbar sind. Auch die Notfallsituation kann in der revidierten Patientenverfügung deutlich geregelt werden. Wiederum stehen eine Kurz- und ausführliche Version der Patientenverfügung zur Verfügung. Die ausführliche Version ist jetzt modular aufgebaut und die verfügende Person kann bestimmen, wie viele Teile sie ausfüllen will. Neu kann die Patientenverfügung mit dem Entscheid zur Organspende abgeschlossen werden.
Jede Person kann unerwartet aufgrund eines Unfalls oder eines medizinischen Eingriffs in eine Situation geraten, in der sie sich nicht zu den medizinischen Massnahmen äussern kann. Für eine solche Situation ist eine Patientenverfügung von grosser Bedeutung. Es hat sich gezeigt, dass die von der FMH seit mehreren Jahren zur Verfügung gestellte Kurz- und ausführliche Version der Patientenverfügung je nach Wahl von Therapieziel und Behandlungsmethode zu Widersprüchen führen kann und für die Anwender schwer verständlich ist. Eine Revision war unumgänglich. Die FMH hat ihre Vorlagen jetzt revidiert und stellt eine neue Kurz- und ausführliche Version zur Verfügung.
Mehr Informationen unter: www.fmh.ch/patientenverfuegung
Dieser Beitrag ist in der Dental Tribune Schweiz erschien.
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