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Pfusch am Gebiss: Luzerner Zahnarzt muss Praxis schliessen

Mangelnde Vertrauenswürdigkeit: Ein Luzerner Zahnarzt ist seine Zulassung los. © Matthias Buehner - Fotolia
Katja Kupfer, Quelle: ZWP online

Katja Kupfer, Quelle: ZWP online

Do. 23 April 2015

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LUZERN – Weil er eine Gefahr für seine Patienten darstellt, entzog das Kantonsgericht Luzern kürzlich einem selbstständigen Zahnarzt das Recht zu praktizieren und verurteilte ihn zudem zu einer Geldstrafe in Höhe von 10'000 Franken.

Eigentlich wollte der Luzerner Dentist seine Praxis erst im Juni dieses Jahres aufgeben, doch nun ging alles schneller als geplant. Der Grund: Verstösse gegen Berufspflichten und der Verlust der Vertrauenswürdigkeit, urteilte das Gericht. Der Angeklagte hat seine Praxis somit sofort zu schliessen. Diesem Umstand versuchte er in Form einer Verwaltungsbeschwerde, die erfolglos verlief, entgegenzuwirken, da er die Praxis ordnungsgemäss und mit entsprechendem Vorlauf an einen Nachfolger übergeben wollte. Da die Richter in seiner Tätigkeit aber eine Gefahr für die Patienten sahen, entschieden sie nun, ihm die Bewilligung sofort zu entziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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