Der Bundesrat erfüllt mit dem Bericht das Postulat 24.3014 «Teuerungsausgleich bei Leistungserbringenden der obligatorischen Krankenversicherung» der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Der Bundesrat wurde damit beauftragt, zu prüfen, wie sich die Teuerung auf die Tarife in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auswirkt, und welche Instrumente zur Verfügung stehen, um die Teuerungsentwicklung zu berücksichtigen. Insbesondere sollten dabei die nichtärztlichen Leistungserbringenden beleuchtet werden.
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