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Produktesicherheit und alternative Vertriebskanäle

Josef Richter, Geschäftsleiter Vertrieb Ivoclar Vivadent, im Gespräch mit Dental Tribune in seinem Büro am Hauptsitz in Schaan, Liechtenstein.
Johannes Eschmann, DT Switzerland

Johannes Eschmann, DT Switzerland

Fr. 30 Oktober 2009

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SCHAAN – Der Wettbewerb wird härter, obwohl die Wirtschaftskrise bis jetzt die Schweizer Dentalwelt kaum berührt hat. Ein Interview mit Josef Richter, Geschäftsleiter Vertrieb Ivoclar Vivadent.

Doch wie in anderen Branchen auch, öffnen sich alternative Vertriebskanäle, auf die der etablierte Dentalhandel reagiert. Die Konzepte sind unterschiedlich, doch eines steht für alle fest: Die Produktesicherheit darf – schon von Gesetzes wegen – nicht unter dem Preisdruck leiden. Worauf soll nun der Zahnarzt beim Einkauf achten, denn schlussendlich haftet er seinen Patienten gegenüber für die verwendeten Materialien? Dazu befragten wir Josef Richter, Geschäftsleitung Vertrieb Ivoclar Vivadent AG. Dessen Unternehmen achtet sehr darauf, dass Zahnärzte und Zahntechniker jederzeit nachvollziehen können, woher die gekauften Ivoclar Vivadent Produkte stammen und dass es sich um „Originalware“ handelt.

Dental Tribune: In der Schweiz werden vermehrt zahnärztliche Produkte aus „alternativen Kanälen“ (d.h. indirekten Einkaufsquellen) von verschiedenen Händlern angeboten. Diese Produkte sind angeblich preisgünstiger als regulär und direkt beim Hersteller bezogene Produkte.
Josef Richter:
Beim Kauf dieser Produkte sollte der Zahnarzt jedoch wissen, dass der vertreibende Händler oft angibt, unter Umständen keine Gewährleistung für die Qualität übernehmen zu können oder zu wollen. Doch auch der Dentalhändler hat die Vorschriften für Medizinprodukte (Bundesgesetz über
Arzneimittel und Medizinprodukte/ Heilmittelgesetz sowie Medizinprodukteverordnung) zu beachten und hat für die Marktfähigkeit der Produkte einzustehen. Es ist seine Verantwortung, wenn er Produkte verkauft, deren Herkunft er nicht nachvollziehen kann. Der Händler ist in der Pflicht, eine Kontrolle der
Konformitätserklärung des Herstellers und die Vollständigkeit der Produktinformation in der erforderlichen Sprache konsequent und für alle Medizinprodukte sicherzustellen sowie das Vorhandensein und die Gültigkeit der Zertifikate der zuständigen Konformitätsbewertungsstellen zu kontrollieren. Er kann sich daher einer entsprechenden Gewährleistung nicht entziehen. Das sollte der einkaufende Kunde wissen.

Welche sind die von Ihnen autorisierten Händler in der Schweiz?
Für zahnärztliche und zahntechnische Produkte von Ivoclar Vivadent sind dies: ABC Dental, Condor, DemaDent, Healthco-Breitschmid, KALADENT, Labor Plus, Novadent, RCD, Unor, Zeta-Dental.

Woher beziehen nun die anderen Händler Ihre Produkte?
Händler, die nicht von uns beliefert werden, jedoch trotzdem unsere Produkte führen, beziehen diese in der Regel von einem autorisierten Händler in der Schweiz oder als Parallel-Import aus einem anderen Land. Die Preisgestaltung des Handels entzieht sich der Herstellerkontrolle, da jeder Händler in seiner
Preispolitik unabhängig agiert.

Was empfehlen Sie nun Zahnärzten und Zahntechnikern, die billig und trotzdem „sicher“ einkaufen möchten?
Kunden sollten prüfen, was und wo sie kaufen. Denn billig bedeutet nicht unbedingt gleichwertig und gut. Ein verantwortungsvoller Zahnarzt oder Zahntechniker wird nur bei einem autorisierten Fachhändler kaufen, der ihm Qualitätsprodukte, Produktrückverfolgbarkeit, Produktsicherheit und Beratung im Rahmen der geltenden medizinprodukterechtlichen Vorschriften bieten kann. Der Händler muss zweifelsfrei bestätigen können, dass er die Markenprodukte mit entsprechender Gewährleistung vertreibt.

Sollte er das nicht tun können oder wollen, ist Skepsis hinsichtlich Zustand, Herkunft u. Haltbarkeit der angebotenen Ware angeraten. Restpostenverkäufe aus Lagerauflösungen, Konkursmassen u. ä., „Schnäppchen“, die im Zuge des weltweiten Warenflusses hin und her exportiert werden, können erheblichen Schaden – verursacht durch Temperaturschwankungen und falsche Lagerhaltung – erfahren haben.

… und wie sollte der Kunde im Zweifelsfall reagieren?
Eine einfache Frage des Käufers und die entsprechende Bestätigung des Händlers können bei eventuellen Unsicherheiten Klarheit bringen. Sollte die Erklärung nicht plausibel erscheinen, sollte man die vermeintlich „billige“ Ware nicht beziehen.

Kunden finden die Liste der Händler in der Regel auf der Website des Herstellers oder können diesen direkt kontaktieren und sich die Handelsvertriebspartner im jeweiligen Markt geben lassen. Diese Händler beziehen die Ware ab Werk und verfügen über die Marktzugangsvoraussetzungen, die die
regulativen Anforderungen erfüllen.

Zuständig für Vertrieb und Kommunikation bei Ivoclar Vivadent: Josef Richter, Geschäftsleiter Vertrieb, Nicole van Oers, Leiterin Marketing-Services, und Lorenzo Rigliaco, PR-Manager.  

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